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Benutzung
Die Bibliothek des Staatlichen Instituts für Musikforschung ist eine wissenschaftliche Fachbibliothek, die in erster Linie die Wissenschaftler des Instituts bei ihrer Arbeit unterstützt. Sie steht aber auch externen Benutzern offen.

Wir haben unsere Bibliotheksbenutzungsordnung mit Wirkung vom 1. August 2025 überarbeitet. Die wichtigsten Veränderungen sind
- der Wegfall des Mindestalters für die Benutzung der SIM-Bibliothek (siehe § 4),
- der Wegfall der Gebühr für die Ausstellung eines Leseausweises und
- die Erhöhung der Mahngebühren.
Darüber hinaus wurden, darin vergleichbar den Benutzungsordnungen der Staatsbibliothek zu Berlin und der Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Instituts, die vormals separate Gebührenordnung sowie die Entgeltliste in die Benutzungsordnung integriert. Ab dem 1. August 2025 gilt:
Alle Personen, die einen polizeilich gemeldeten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich nach Vorlage gültiger Dokumente einen kostenlosen Bibliotheksausweis ausstellen lassen.
Nutzende, die Bücher nicht rechtzeitig zurückgeben oder die Leihfrist im Bibliothekskonto nicht verlängern, erhalten eine schriftliche Mahnung. Gleichzeitig entstehen kumulierende Mahngebühren für jedes einzelne Buch. Dabei wird die jeweils nächste Mahnstufe im Abstand von zehn Kalendertagen erreicht:
1. Mahnung: 2,00 EUR
2. Mahnung: 5,00 EUR
3. Mahnung: 10,00 EUR
4. Mahnung: 20,00 EUR
Alle offenen Gebühren werden im Bibliothekskonto angezeigt. Ab einer Summe von 37 Euro und ab der 4. Mahnung wird das Bibliothekskonto automatisch gesperrt. Mahnschreiben für die erste bis dritte Mahnung verschicken wir per E-Mail, sofern im Bibliothekskonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Die Bibliothek des Staatlichen Institut für Musikforschung Preußischer Kulturbesitz gehört als Teil des Bibliotheksverbunds der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) an; unser Online-Katalog ist noch nicht ganz vollständig, wir arbeiten kontinuierlich an der elektronischen Erfassung.
Unsere Handschriften- und Nachlassbestände sind im Portal Kalliope nachgewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Benutzung von Handschriften, Nachlässen und Sammlungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung und Terminabstimmung mit dem Leiter der Bibliothek möglich ist.
Öffnungszeiten
- Dienstag bis Donnerstag 10.00–17.00 Uhr
- Freitag 10.00–12.00 Uhr
- Zusätzliche Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten nach Vereinbarung
- An den folgenden Tagen bleibt die Bibliothek geschlossen:
- 3. Oktober 2025 (Tag der Deutschen Einheit)
- 20. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 (Weihnachten und Neujahr)
Lage
Kataloge
Benutzungsordnung
Formulare
- Anmeldung für die Benutzung von Handschriften, Nachlässe und Sammlungen (PDF, 315 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt für die Benutzung von Handschriften, Nachlässe und Sammlungen (PDF, 28 KB, nicht barrierefrei)
- Entgeltliste für reprographische Arbeiten (PDF, 22,5 KB, nicht barrierefrei)
- Antragsformular für reprographische Arbeiten (PDF, 28,3 KB, nicht barrierefrei)
Kontakt
Carsten Schmidt
Leiter der Bibliothek und des Referats Musikwissenschaftliche Dokumentation
+49 30 254 81 140