Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Wir haben unsere Bibliotheksbenutzungsordnung mit Wirkung vom 1. August 2025 überarbeitet. Die wichtigsten Veränderungen sind
- der Wegfall des Mindestalters für die Benutzung der SIM-Bibliothek (siehe § 4),
- der Wegfall der Gebühr für die Ausstellung eines Leseausweises und
- die Erhöhung der Mahngebühren.
Darüber hinaus wurden die bislang separate Gebührenordnung sowie die Entgeltliste in die Benutzungsordnung integriert. Seit dem 1. August 2025 gilt:

Alle Personen, die einen polizeilich gemeldeten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich nach Vorlage gültiger Dokumente einen kostenlosen Bibliotheksausweis ausstellen lassen.

Nutzende, die Bücher nicht rechtzeitig zurückgeben oder die Leihfrist im Bibliothekskonto nicht verlängern, erhalten eine schriftliche Mahnung. Gleichzeitig entstehen kumulierende Mahngebühren für jedes einzelne Buch. Dabei wird die jeweils nächste Mahnstufe im Abstand von zehn Kalendertagen erreicht:
1. Mahnung: 2,00 EUR
2. Mahnung: 5,00 EUR
3. Mahnung: 10,00 EUR
4. Mahnung: 20,00 EUR
Alle offenen Gebühren werden im Bibliothekskonto angezeigt. Ab einer Summe von 37 Euro und ab der 4. Mahnung wird das Bibliothekskonto automatisch gesperrt. Mahnschreiben für die erste bis dritte Mahnung verschicken wir per E-Mail, sofern im Bibliothekskonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.